Inhalt

Rotationsplan

Die Weiterbildung zur/m Fachärztin/Facharzt für Allgemeinmedizin dauert 5 Jahre. Nach der neuen Weiterbildungsordnung vom 1. Juli 2020 müssen von dieser Zeit 12 Monate in der stationären internistischen Patientenversorgung abgeleistet werden. Ebenfalls verpflichtend sind 24 Monate ambulante Weiterbildung in der Allgemeinmedizin sowie weitere 6 Monate in einem weiteren Fachgebiet (ambulant oder stationär). Die restlichen 18 Monate können relativ flexibel ambulant oder stationär in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (nach § 2 Absatz 7 Hessische Weiterbildungsordnung) abgeleistet werden. Hinzu kommt außerdem ein 80-Stunden-Kurs „Psychosomatische Grundversorgung“.

Es wird empfohlen, den stationären Weiterbildungsabschnitt vor der ambulanten Weiterbildung zu absolvieren. Zur Anerkennung als Weiterbildungszeit muss ein Abschnitt mindestens drei Monate betragen.

Bindend für die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin ist die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg https://www.aerztekammer-bw.de/