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Neue Weiterbildungsordnung in Baden Württemberg 

Seit 1. Juli 2020 gilt in Baden-Württemberg eine neue Weiterbildungsordnung. Anstelle des bisherigen reinen Ableistens von Zeiten und des Absolvierens einer bestimmten Anzahl von Prozeduren werden jetzt kognitive Kompetenzen und Handlungskompetenzen erworben und nachgewiesen. Der Erwerb besonderer ärztlicher Kompetenzen ist das Ziel der Weiterbildung. Die Summe aller erworbenen Kompetenzen prägen die Qualifikation des Facharztes.

Ärztinnen und Ärzte, die ab dem 1. Juli 2020 mit ihrer Weiterbildung beginnen, müssen ihre Weiterbildung verpflichtend nach der neuen Weiterbildungsordnung 2020 absolvieren.

Die neue Weiterbildungsordnung finden Sie hier: 

01.07.2020